FAQ

Die FAQ wird regelmäßig überarbeitet, Frage nicht gefunden? Kein Problem, schreiben sie uns einfach eine Nachricht.

  • Wie lange ist mein Erste Hilfe Schein für betriebliche Ersthelfende gültig?
    • Das betriebliche Ersthelfer Zertifikat muss all 24 Monate erneuert werden.
  • Hat es für meine Firma Konsequenzen, wenn sie keinen ausgebildeten Ersthelfer hat?
    • Ja, das Nichtvorhandensein von Ersthelfern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Falle einer Kontrolle durch den technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften können bei Verstößen gegen die Pflicht, Ersthelfer vorzuweisen verschiedene „Sanktionen“ erhoben werden.
    • Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 EUR
    • Erhöhung der Beitragssätze durch den Anstieg des betrieblichen Risikos
    • Trägt ein Mitarbeiter durch fehlende oder mangelhaft ausgebildete Ersthelfer und unzureichende Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Schaden davon oder kommt gar zu Tode, wird der Arbeitgeber strafrechtlich belangt. Ihm kann in diesem Fall eine Anklage wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung drohen.
    • Auch in der Urlaubszeit oder der Schichtarbeit hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Ersthelfer in vorgeschriebener Zahl anwesend sind. Andernfalls macht er sich strafbar. Um den Bedarf zu decken, hat er übrigens auch die Möglichkeit, Ersthelfer aus fremden Betrieben anzuheuern.
  • Ich habe vor den 31.12.2017 an einen LSM Kurs teilgenommen, ist der noch für die Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubniserweiterung gültig?
    • Nein, alle LSM Zertifikate sind nur bis zum Stichtag 31.12.2017 gültig gewesen.
  • Wenn ich jetzt an einen Erste Hilfe Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten teilnehme, wie lange ist dieser Kurs für die Einreichung bei einer Führerscheinstelle gültig?
    • Die aktuellen Erste Hilfe Bescheinigungen sind mind. 2 Jahre gültig und verlieren danach nur ihre Gültigkeit, wenn es eine neue Evaluierung in der Ersten Hilfe gibt.
  • Ich kann nicht am bereits gebuchten Kurs teilnehmen, was kann ich tun?
    • Eine einmalige Terminänderung ist bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
    • Die Buchung ist übertragbar, sie können zum gebuchten Termin einen anderen Teilnehmer zum Kurs entsenden.
  • Was muss ich tun, wenn ich meine Erste-Hilfe-Bescheinigung verloren habe?
    • Gegen eine Gebühr von 5 Euro stellen wir innerhalb der ersten 2 Jahre nach Teilnahme am Kurs bei uns, eine amtlich anerkannte Zweitbescheinigung aus, wir benötigen dafür Ihren vollständigen Namen und ihr Geburtsdatum.
  • Ich brauche einen Erste Hilfe Kurs für meine Fahrerlaubnis, kann ich den Kurs auch Online durchführen?
    • Nein, leider nicht. Für den Führerschein gilt „FeV §19 Absatz (1) Punkt 1 Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Punkt 2 Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.“
    • In einen Online-Kurs ist das praktische Anwenden nicht möglich, daher werden diese Lehrgänge nicht von den Zulassungsbehörden akzeptiert. Ist für die Zulassungsstelle aus dem Zertifikat nicht ersichtlich, das es sich um einen Online-Kurs gehandelt hat, besteht die Möglichkeit der rückwirkenden Aberkennung der Fahrerlaubnis, wenn die Zulassungsbehörde Kenntnis darüber erlangt.
  • Woran erkenne ich, das der Ausbilder zugelassen ist?
    • Am einfachsten kann man die Zulassung der Ausbildungsstelle überprüfen. Bei Ausbildungsstellen für betriebliche Ersthelfer ist die VBG Qualitätssicherungsstelle für Erste Hilfe zuständig, dort kann man über die Kennziffer feststellen ob eine Zulassung vorhanden ist. Siehe Bild
  • Handelt es sich um einen Ausbilder mit Zulassung über das Straßenverkehrsamt, darf dieser nur Erste Hilfe Kurse für Fahrschüler anbieten. Diese Kurse sind örtlich begrenzt, der Ausbilder kann also nicht wie ermächtigte BG Ausbilder in ganz Deutschland seine Kurse anbieten, sondern nur in einzelnen Ortschaften, meistens ist die Zulassung an eine Fahrschule gekoppelt.
    • Achten sie darauf, das auf dem Zertifikat immer der tatsächliche Ort des Lehrgangs, die Kurs-Nummer, die Anschrift der ausbildenen Stelle, der Name des Ausbilders incl. Unterschrift des Selbigen und ein Stempel verzeichnet ist. Bei der Führerscheinstelle muss das Original vorgelegt werden.
  • UE – Was heißt UE
    • UE heißt Unterrichtseinheit
    • 1 UE sind 45 Minuten, eine Schulung mit 9 UE ergibt 6h und 45 min reine Unterrichtszeit zuzüglich 45 Minuten Pause