Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Eine sachgemäß durchgeführte Erste Hilfe kann unter Umständen lebensrettend sein und soll in jedem Fall die Unfallfolgen soweit wie möglich begrenzen.

Die Regelungen in den §§ 24 – 28 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (bisher BGV/GUV-V A1) legen fest, wie eine wirksame Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder sichergestellt werden soll.

In Kindertageseinrichtungen muss je Kindergruppe ein Ersthelfer zur Verfügung stehen.

Der speziell für den Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder entwickelte Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten (Unterrichtseinheit: 45 Min.) und vermittelt die Erste Hilfe an Kindern und Erwachsenen.

Die Finanzierung kann über die Berufsgenossenschaften erfolgen. Das Formular zur Anmeldung und Abrechnung finden Sie hier. Bei den Unfallversicherungsträgern der Länder und des Bundes sind Kostenübernahmeerklärungen vor dem Kursbesuch einzuholen.

Melden sie hier für Ihre Einrichtung einen eigenen Kurs an.

Wir bieten für den Bereich Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen einen Termin im Monat an, dieser findet jeweils abwechseln in Rehfelde und Fürstenwalde statt, wenn sie einen BG Lehrgang benötigen und die angegebenen Termine nicht passen oder die Kurse bereits voll sind, schreiben sie uns eine Mail an info@erstehilfe-ostbrandenburg.de, sobald sich für einen Standort mind. 12 Teilnehmer gemeldet haben, richten wir gerne einen Kurs in 15345 Rehfelde, in 15517 Fürstenwalde oder bei Ihnen im Haus ein.

Dieses Kursangebot richtet sich an:

  • Ersthelfende in Grundschulen und Kitas
  • alle Personen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe speziell auf Kinder ausgerichtet auffrischen möchten
  • Betriebshelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt

Ab einer Teilnehmerzahl von 6 Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/Ihrer Einrichtung durch.

Hinweise Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Kurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.

Inhalt:

  • Sicheres Verhalten in Notfallsituationen mit Kindern
  • Schock
  • Kontrolle der Vitalfunktionen
  • Stabile Seitenlage
  • Beatmung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (Erwachsene und Kinder)
  • Vergiftungen