„Inhouse“ – Kurse

Wir sind in nordöstlichen, östlichen und südöstlichen Teil Brandenburgs unterwegs. Fragen sie einfach nach.

Gerne bieten wir Ihnen unsere Erste-Hilfe-Grundausbildung (9UE [UE = Unterrichtseinheit]), die Erste-Hilfe-Fortbildung (9UE) oder zum Bsp. ein Reanimationstraining uvm. auch als Inhouse-Kurse in Ihren Unternehmen oder Ihren Verein an. Klicken sie hier zur Buchung ihres eigenen Kurses.

Wenn Sie über einen Schulungsraum verfügen, kommen wir gerne auch zu Ihnen ins Haus. Die Voraussetzung für Inhouse Kurse finden sie weiter unten auf dieser Seite.

Folgende Kursmöglichkeiten können wir ihnen z.B. bieten. Gerne gestalten wir den Inhalt eines Kurse auch individuell nach ihren Bedürfnissen.

  • Erste Hilfe Grundausbildung [9UE] (betriebliche Ersthelfende / Führerscheinkurs)
  • Erste Hilfe Fortbildung [9UE]
  • Aus- und Fortbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen [9UE]
  • Erste Hilfe bei Sportunfällen incl. Reanimationstraining [9UE]
  • spezialisierte Erste Hilfe Kurse [6UE]
    • Reanimationstraining mit AED, lebensbedrohliche Erkrankungen
    • Reanimationstraining mit AED, Verletzungen und Verbände
  • Erste Hilfe für Schüler [5UE]
  • spezialisierte Erste Hilfe Kurse [4UE]
    • Reanimationstraining mit AED
    • Kindernotfälle
    • Notfalltraining
    • Sportunfälle
  • MDK Schulung für Pflegekräfte [2UE]

Bitte beachten Sie, das wir bei Lehrgängen die über die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen abgerechnet werden sollen, eine Vorlaufzeit von mind. 15 Tagen benötigen.

Voraussetzungen für Inhouse-Schulungen

  • Die Mindestteilnehmerzahl für Inhouse-Kurse liegt bei 12 Mitarbeiter. Wird diese unterschritten, stellen wir der Firma für jeden nichtbelegten Platz bei Schulungen mit 9 UE 65,00 € in Rechnung. Diese Kosten werden nicht vom Unfallversicherungsträger übernommen.
  • Bei Inhouse-Schulungen berechnen wir je gefahrenen Kilometer 0,38 € ausgehend vom Firmensitz in Rehfelde, ausgenommen von dieser Regelung sind Kurse für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Kind.
    • Bei 15-20 Teilnehmern muss der Lehrgangsraum 50 m² groß sein.
  • Vor und nach der Schulung benötigen unsere Ausbilder jeweils ca. 1 Stunde für den Auf- bzw. Abbau
  • Liegt der Schulungsraum in einer höhergelegenen Etage und ist kein Fahrstuhl vorhanden, bitten wir um entsprechende rechtzeitige Information, da die Vorbereitung und der Abbau in diesen Fall deutlich länger dauert, hilfreich wäre hier eine Tragehilfe für unsere Ausbilder.
  • Sollten Ihre Mitarbeiter im Schichtdienst tätig sein, wäre gegen einen Aufpreis von Pauschal 300,00 € eine Splittung des Kurses aus 2 unterschiedliche Tage möglich.
    • Bsp. (Teil 1) Montag Vormittag – (Teil 2) Freitag Vormittag
  • Diese Pauschale entfällt, wenn 2 Splitting-Kurse auf 2 Tage verteilt durchgeführt werden.
    • Bsp. Kursgruppe 1 (Teil 1) Montag Vormittag – (Teil 2) Freitag Vormittag
    • Kursgruppe 2 (Teil 1) Montag Nachmittag – (Teil 2) Freitag Nachmittag
    • Auch beim Splitting liegt die Mindestteilnehmerzahl bei 12 und die Maximale Teilnehmerzahl je Gruppe bei 20.
  • Beim Splitting erhalten die Teilnehmer nach Teil 2 Ihre Zertifikate.
  • Bei weniger als 15 Teilnehmern ist es ausreichend, wenn 10 m² für die Lehrkraft und pro Teilnehmer mindestens 2 m² (Corona-Vorgabe je Teilnehmer 4 m²) zur Verfügung stehen.
  • Eine Grundfläche von 25 m² darf allerdings in keinem Fall unterschritten werden. Der Raum darf nicht durch Tische o.ä. zugebaut sein.
  • Es dürfen auch 2 aneinander hängende Räume zu Schulungszwecke genutzt werden.
  • Es müssen ausreichend Stühle für die Teilnehmer sowie für die Lehrkraft und 1 Tisch für Schreibarbeiten vorhanden sein.
  • Die Bestuhlung soll in U-Form aufgestellt sein.
  • Es muss 1 Flipchart oder 1 Pinwand mit 1 Flipchart-Block Papier vorhanden sein.
  • Wenn kein Beamer oder TV (mit HDMI-Anschluss) vorhanden ist, bitten wir Sie uns vorab darüber zu Information.

Zusatzleistung:

  • Für die Reanimation schreibt die BG je Kurs 2 Übungspuppen vor, unsere Erfahrungen haben gezeigt, das bei 2 Puppen die Wartezeit für die Teilnehmer sehr lang ist und das Üben an den Phantomen nicht so ausgewogen ist. Wir bieten daher für unsere Inhouse-Kurse die Erweiterung um 1 bis 2 weitere Reanimationspuppen an. Die Mehrkosten liegen bei Pauschal 25,00 € je Zusatzphantom.

Kursinhalte und Dauer, erforderliche Vorkenntnisse und Preise orientieren sich auch bei Inhouse-Veranstaltungen an den Daten und Preisen für Kurse in unseren Räumen.

Abrechnung mit den Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften

Wir sind von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ermächtigt. Auch bei Kursen in Ihrem Unternehmen können wir die Kursgebühren für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer direkt mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen (§ 23 SGB VII) , bitte erkundigen Sie sich vor Buchung der Kurse, bei ihren Unfallversicherungsträger (Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft) ob vorab eine Kostenübernahme oder ein Seminargutschein beantragt werden muss und wieviele Mitarbeiter sie über Ihren Träger bei uns anmelden können. Je nach Unternehmensart werden für 5%, 10% oder 20% der Mitarbeiter die Kosten für einen Erste Hilfe Kurs übernommen. Ob ihr Unternehmen Anspruch auf mehr Ersthelfende hat, können Sie ebenfalls über diesen Weg erfahren.

Weitere Informationen finden Sie hier. (Externer Link zur DGUV)